Rauchmelder: Wo anbringen? Wie warten? Wann austauschen?
Rauchmelder im Flur eines Hauses

Rauchmelder in Haus und Wohnung: wo anbringen, wie warten und wann austauschen?

Wer in seinen Wohnräumen Rauchmelder installiert, muss wissen, was der Gesetzgeber vorschreibt. Platzierung, Wartung und Austausch von Rauchwarnmeldern sind nämlich genau geregelt. Um sich und seine Familie im Brandfall umfassend zu schützen, kann man aber noch mehr tun.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie sich Rauchmelder von Rauchwarnmeldern unterscheiden. Außerdem beantwortet er folgende Fragen: Wo muss man sie anbringen? Wie stellt man sicher, dass sie funktionstüchtig sind? Wann muss man die Batterie oder das ganze Gerät austauschen?

Rauchmelder oder Rauchwarnmelder: was ist Pflicht?

Wohnhäuser und Wohnungen mit Rauchwarnmeldern auszustatten, ist bundesweit Pflicht. Das schreiben die Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer vor. Rauchmelder sind hingegen nicht vorgeschrieben, obwohl dies häufig zu lesen ist.

Der Unterschied zwischen Rauchmelder und Rauchwarnmelder

Wenn es in einem Raum brennt, weisen Rauchwarnmelder die anwesenden Menschen mit akustischen und visuellen Signalen auf die Gefahr hin. So haben sie die Chance, den Raum zu verlassen und andere lebensrettende Maßnahmen zu ergreifen. Falls niemand zuhause ist, erfährt aber niemand von dem Brand.

Anders bei Rauchmeldern: sie alarmieren eine Zentraleinheit. Diese löst nicht nur in dem betroffenen Gebäude Alarmsignale aus, sondern alarmiert zusätzlich eine Notrufleitstelle. Im Brandfall ist das Zuhause auch dann geschützt, wenn niemand daheim ist, der reagieren kann. Mit der gesetzeskonformen Installation von Rauchmeldern, die nach der Produktnorm DIN EN 14604 zertifiziert sind, ist die Pflicht der Landesbauordnungen erfüllt.

Eigentümer, Vermieter oder Mieter: wer muss die Rauchwarnmelder anbringen?

Für die Installation der vorgeschriebenen Rauchwarnmelder ist der Eigentümer der Wohnimmobilie verantwortlich. Das gilt sowohl, wenn er diese selbst nutzt, als auch wenn er sie vermietet. Mieter müssen nur dann Rauchwarnmelder anbringen, wenn dies eindeutig im Mietvertrag festgelegt ist.

Wo sollte man Rauchmelder anbringen?

In welchen Räumen sind Rauchwarnmelder Pflicht oder sinnvoll?

Welche Räume in Wohnungen und Häusern mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein müssen, ist in den Landesbauordnungen geregelt. Daher gibt es keine bundesweit gültige Regelung, sondern je nach Bundesland unterschiedliche Vorschriften.

Alle Bundesländer schreiben vor, in Schlaf- und Kinderzimmern sowie im Flur, wenn er als Fluchtweg dient, Rauchwarnmelder anzubringen. In Berlin und Brandenburg müssen auch Räume, die ausschließlich als Wohn- oder Arbeitszimmer genutzt werden, damit ausgestattet werden.

Vor allem in Wohnzimmern befinden sich oft viele elektronische Geräte, die einen Brand verursachen können. In den meisten Bundesländern sind Rauchwarnmelder dort jedoch nicht Pflicht. Wenn Menschen sich auch dort schützen möchten, können sie freiwillig Rauchwarnmelder oder Rauchmelder installieren.

In der Küche entstehen ebenfalls häufig Brände. Doch dort ist es nicht sinnvoll, Rauchwarnmelder oder Rauchmelder zu installieren. Der Dampf, der beim Kochen entsteht, würde regelmäßig Fehlalarme auslösen.

Die richtige Position von Rauchmeldern und Rauchwarnmeldern

Damit sich Menschen im Brandfall in Sicherheit bringen können, muss der Rauchmelder oder Rauchwarnmelder den Rauch so schnell wie möglich erkennen. In der Regel ist es daher sinnvoll, ihn an der Zimmerdecke in der Mitte des Raumes anzubringen. Dabei muss er mindestens 0,5 Meter von Wänden, Deckenleuchten und Trennelementen entfernt sein.

In Zimmern mit Dachschrägen sowie in Fällen, in denen die Befestigung an der Decke nicht möglich ist, sind andere Platzierungen sinnvoll.


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Vernetzte Rauchmelder: verbunden mit Apps und Notrufleitstellen

Zu wissen, dass es zuhause brennt, während man nicht in der Nähe ist, hat viele Vorteile: es kann helfen, Menschen zu retten und den materiellen Schaden zu minimieren.

Wenn alle Rauchmelder miteinander verbunden sind, ertönen im ganzen Wohnhaus Warnsignale, sobald es in einem Raum brennt. Wer zum Beispiel nachts im oberen Stockwerk schläft, wird vom Rauchmelder im Schlafzimmer geweckt, falls es im Erdgeschoss brennt.

Wer unterwegs ist, während zuhause ein Brand ausbricht, erhält von smarten Rauchmeldern eine Nachricht auf sein Smartphone und kann sofort handeln. Wenn zusätzlich auch Überwachungskameras mit der App verbunden sind, kann man zunächst nachsehen, was los ist und gegebenenfalls sofort die Feuerwehr alarmieren.

Es gibt außerdem besonders smarte Rauchmelder, die zusätzlich eine Notruf- und Serviceleitstelle alarmieren, die rund um die Uhr mit Fachkräften besetzt ist. Wer also nicht ständig sein Smartphone im Blick haben möchte, kann trotzdem sicher sein, dass notfalls umgehend die Rettungskräfte gerufen werden.


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Regelmäßige Wartung von Rauchmeldern: Prüftaste, Reinigung und Batterie

Rauchmelder und Rauchwarnmelder können nur dann Menschen alarmieren, wenn sie funktionstüchtig sind. Daher ist in den Bauordnungen der einzelnen Bundesländer auch festgelegt, dass die Betriebsbereitschaft sichergestellt werden muss.

Die Landesbauordnung von Nordrhein-Westfalen regelt zum Beispiel in Paragraph 49 Absatz 7, dass der unmittelbare Besitzer die Betriebsbereitschaft sicherstellen muss. In Mietwohnungen ist das der Mieter, in selbst genutzten Wohnimmobilien ist es der Eigentümer. In anderen Bundesländern ist dies teilweise anders geregelt.

Die Gesetzeslage ist das eine, doch Bewohner und Bewohnerinnen sollten in ihrem eigenen Interesse dafür sorgen, dass ihre Rauchmelder oder Rauchwarnmelder jederzeit funktionstüchtig sind. Schon mit wenigen Handgriffen kann man viel bewirken.

So stellen Sie sicher, dass Ihre Rauchwarnmelder oder Rauchmelder betriebsbereit sind:

  • Prüftaste drücken:In der Regel sind Rauchmelder und Rauchwarnmelder mit einer Prüftaste ausgestattet, die beispielsweise mit Hilfe eines Besenstiels gedrückt werden kann. Wenn daraufhin kein Alarm erfolgt, muss entweder die Batterie oder das ganze Gerät gewechselt werden.
  • Reinigung: Stellen Sie sicher, dass die Eintrittsöffnungen frei sind von Staub, Schmutz oder Abdeckungen, so dass im Ernstfall der Rauch eindringen kann
  • Korrekte Platzierung: Im Laufe der Zeit ändert man die Nutzung seiner Räume und das ursprüngliche Wohnzimmer wird zum Schlafzimmer. Oder man unterteilt ein Zimmer beispielsweise mit einem freistehenden Bücherregal. Überprüfen Sie daher, ob in den vorgeschriebenen Räumen Rauchwarnmelder installiert sind und ob der vorgeschriebene Abstand eingehalten wird.
  • Batterie wechseln: Einige Rauchwarnmelder und Rauchmelder sind mit Langzeitbatterien ausgestattet, bei anderen muss die Batterie regelmäßig gewechselt werden. Wenn ein Rauchwarnmelder ohne erkennbaren Grund regelmäßig piept, weist das daraufhin, dass die Batterie nur noch eine schwache Leistung hat. Dann muss man die Batterie oder das gesamte Gerät austauschen.


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Austausch der Rauchmelder nach 10 Jahren

Die Pflicht zu Rauchwarnmeldern in privaten Wohnräumen betrifft nicht nur die Installation und Instandhaltung, sondern auch deren Austausch nach 10 Jahren. Das ist in der Anwendungsnorm für Rauchwarnmelder, der DIN 14676, so geregelt. Spätestens 10 Jahre und 6 Monate nach der Inbetriebnahme muss man einen Rauchwarnmelder austauschen.

Da die Pflicht für Rauchwarnmelder in vielen Bundesländern bereits seit mehr als 10 Jahren besteht, müssen die damals angebrachten Geräte ausgetauscht werden. Inzwischen gibt es vernetzte Rauchmelder, die einen besseren Schutz bieten. Den Austausch sollte man nutzen, um zu diesen Technologien zu wechseln.


Sind Ihre Rauchwarnmelder vor mehr als 10 Jahren installiert worden? Dann nutzen Sie den vorgeschriebenen Austausch, um Ihr Zuhause mit vernetzten Rauchmeldern noch besser zu schützen.
Bei der Alarmanlage von Verisure sind die Rauchmelder mit der App und mit der Notruf- und Serviceleitstelle verbunden. Die Profis dort reagieren sofort, sobald ein Alarm eingeht. Erfahren Sie, wie Verisure Ihr Zuhause schützt!
 

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